Landgericht Bonn, Az.: 2 O 379/13, Urteil vom 17.03.2015 Urteilszusammenfassung Weil ein Doppelbett zu laute Geräusche machte, wurde ein Möbelhaus von dem Bonner Landgericht dazu verurteilt, an die Käufer des Schlafzimmers den Kaufpreis in Höhe von insgesamt 4.547,00 € zurückzuzahlen. Bei einem Ortstermin überzeugte sich die Richterin zuvor mit eigenen Ohren davon, dass das Bett…
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