Die Bezeichnung eines Arbeitsgebers bzw. eines Vorgesetzten durch einen Arbeitnehmer gegenüber Arbeitskollegen als "Psychopathen" sowie „Der ist irre, der dürfte nicht frei rumlaufen", "der ist nicht normal" rechtfertigt nicht immer eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers kommt nur dann in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil…
Mehr lesen