Wer sein Nettoeinkommen durch eine rechtswidrige Abrechnung seines Gehalts steigert (im vorliegenden Fall Abrechnung eines Teils des Gehalts eines normalen Arbeitnehmers über zwei 450,00 Euro-Kräfte), muss mit einer ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen, selbst dann, wenn die Vorgesetzten die Abrechnungspraxis kennen oder dieser sogar zugestimmt haben, aber die Geschäftsführung keine Kenntnis von der Abrechnungspraxis hat…
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