LG Hamburg, Az.: 333 S 11/15, Urteil vom 07.05.2015 Leitsatz vom Verfasser – nicht amtlich: Vermietet der Eigentümer Wohnungen in seinem Haus, erstreckt sich das Recht des Mieters zur Benutzung der gemieteten Räume auf das Recht zur Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen des Hauses, wie das jeweilige Treppenhaus. Das Treppenhaus dient typischerweise dazu, es dem Mieter und…
Mehr lesen