Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes (z.B. Video, Foto, Textnachrichten), in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik (= Technik, die Inhalte von einer anderen Webseite in eine Internetseite einfügt), stellt keine öffentliche Wiedergabe und damit keine Urheberrechtsverletzung dar, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum…
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