Wird der bei dem Internetauktionshaus eBay angebotene Artikel nach dem Einstellen beschädigt, z.B. aufgrund der Unachtsamkeit des Verkäufers beim Staubwischen, so kann der Verkäufer die eBay-Auktion vorzeitig beenden, ohne das ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande kommt (Amtsgericht Krefeld, Urteil vom 07.06.2013, Az.: 5 C 352/12). Das Amtsgericht Krefeld hat im vorliegenden Fall nicht thematisiert, ob der Verkäufer die Beschädigung des angebotenen Artikels zu vertreten hatte. Nach Auffassung des LG Bonn (Urteil vom 05.06.2012, Az. 18 O 314/11) ist ein Rücktritt ohne Schadensersatzpflicht des Verkäufers von einer eBay-Auktion nur dann möglich, wenn der Verkäufer die Beschädigung des angebotenen Artikels nicht zu vertreten hat. Zu einer vorzeitigen Beendigung einer eBay-Auktion ist ein Verkäufer ebenfalls berechtigt, wenn ihm der angebotene Artikel gestohlen wird (BGH, Urteil vom 08.06.2011, Az. VIII ZR 305/10).
Suchen Sie weitere Urteile?
Besuchen Sie uns auf Vezeichnis-Recht uns stöbern Sie in über 25.000 Urteile und Beiträge. Oder folgen sie uns auf einem der folgenden Social Media Kanälen.
Kundenmeinungen: https://www.provenexpert.com/rechtsanwaelte-kotz/
- https://www.facebook.com/Strafrechtsiegen/
- https://www.facebook.com/Rechtsanwaltskanzlei.Kotz
- https://www.facebook.com/RechtsanwaltKotz
- https://twitter.com/Forum_Recht
- https://www.instagram.com/verzeichnisrecht/
- https://www.instagram.com/rechtsanwaeltekotz/
- https://verzeichnis-recht.medium.com/
- https://www.pinterest.de/raekotz/
- https://www.linkedin.com/in/rechtsanw%C3%A4lte-kotz-485b1066/
- https://rechtgehabt-blog.tumblr.com/
- https://about.me/verzeichnisrecht/