Eine Schweigegeldvereinbarung die verhindern soll, dass die an einer Straftat (hier Steuerhinterziehung)beteiligten Personen keine Selbstanzeigen vornehmen, ist sittenwidrig und nichtig. Eine Gegenleistung für das Stillschweigen über strafbare Handlungen führt dann nicht zur Sittenwidrigkeit, wenn die Gegenleistung der Schadlosstellung oder Wiedergutmachung dient; die Grenze zur Sittenwidrigkeit ist jedoch überschritten, wenn derjenige, der Stillschweigen bewahren soll, die…
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