Fahrzeugreparaturkosten die infolge einer Falschbetankung des Fahrzeugs auf der Fahrt zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte entstanden sind, sind nicht als Werbungskosten neben der Entfernungspauschale bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuerlich absetzbar. Die Reparaturkosten werden durch den Ansatz der Entfernungspauschale zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit berücksichtigt (BFH, Urteil vom 20.03.2014, Az.: VI R 29/13).
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