Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) anordnen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei einem Fahrerlaubnisinhaber ein hohes Aggressionspotenzial besteht. Ein hohes Aggressionspotenzial wird bei einem Fahrerlaubnisinhaber angenommen, wenn dieser Straftaten begeht, die sich durch Aggression gegen Personen oder Sachen ausdrücken (wie z.B. bei der Begehung einer schweren oder gefährlichen Körperverletzung, einem Raub, dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, einer Beleidigung, einer Nötigung oder einer Sachbeschädigung (VGH Hessen, Beschluss vom 13.02.2013, Az.: 2 B 189/13).
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