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Wie viel Mietminderung ist zulässig? Umfassende Zusammenstellung!

Wir haben bereits vor einiger Zeit etwaige Urteile gesammelt und in den Blog eingestellt. Wir bekommen immer wieder Anfragen, wie viel Minderung für dieses und jenes zulässig ist. Grundsätzlich kann man dieses gar nicht pauschal sagen. Es kommt wie immer auf den Einzelfall an. Beispielsweise urteilen die Gerichte in Bayern, dass eine Mietminderung in Höhe von 5 % gerechtfertigt ist, wenn man österreichisches Fernsehen nicht empfangen kann, dies jedoch vertraglich geschuldet ist. In NRW würde das Ganze mit Sicherheit schon wieder anders beurteilt werden. Die nachfolgenden Urteile zum Thema Mietminderung liegen zwar teilweise schon ein paar Jahre zurück, geben aber zumindest einen guten Überblick – aber auch nicht mehr – zu möglichen Minderungsquoten. Diese Zusammenstellung und noch Vieles mehr finden Sie auf unserer Homepage www.ra-kotz.de

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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