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Auch wenn die Bude brennt – Hauptsache im Bett läuft´s gut!

Was schenkt man der Holden zum Valentinstag? Valentinstag? Wat iss dat denn? Für alle Männer mit gleich gelagerten Problemen wie ich:

 

Der Valentinstag ist eine sehr dumme Erfindung der Blumenindustrie!

 

Manche denken auch, es sei der Tag der Liebenden. Halte ich aber für äußerst fragwürdig!

 

Wenn man der zweiten Auffassung zustimmen möchte, fragt es sich, was man – außer den schnöden Blumen – für die Partnerin oder den Partner an Valentinstag besorgt oder macht.

 

Die selben Gedanken machte sich vor ein paar Jahren ein männlicher Leidensgenosse, der Blumen auch irgendwie nicht sooo kreativ fand…

 

Der Leidensgenosse – nennen wir ihn Jupp – musste feststellen, dass das Feuer der Liebe nicht nur den Verstand, sondern auch den Hausstand kosten kann. Jupp wollte seiner Freundin –nennen wir sie Schantal – ein romantisches Valentinstagsfrühstück bereiten. Jupp kochte Kaffee, backte Brötchen und zündete sogar eine Kerze an. Anschließend schlich er sich ins gemeinsame Schlafzimmer und weckte Schantal ganz zärtlich um Sie in die Küche zu locken. Schantal war davon so überwältigt, da sie nicht im Traum an eine romantische Ader von Jupp dachte, dass sie Jupp sofort zu sich ins Bett zog. Jupp vergas alles um sich herum – auch die Kerze in der Küche – mit dem Ergebnis dass die Küche brannte. Das Paar bemerkte den Brand allerdings zu spät – es entstand ein Schaden von mehreren Tausend Euro.

 

Hm, dachte sich Jupp, wofür habe ich denn eine Hausratsversicherung? Immerhin sei er seiner Freundin verfallen und könne folglich nicht Schuld am Hausbrand sein. Dies sah die Versicherung jedoch anders. Wer in Liebe entbrennt, müsse auch mögliche andere Brandherde im Blick behalten.

 

Das Landgericht Mönchengladbach hatte da mehr Verständnis für Jupp und verurteilte die zahlungsunwillige Versicherung zur Begleichung des Schadens. Spontan den Reizen seiner Freundin zu erliegen sei schließlich nicht grob fahrlässig, so dass das Pärchen keine Schuld an dem Schaden trage. Die Berufung der Versicherung beim Oberlandesgericht Düsseldorf hatte keinen Erfolg.

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