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Unlust im Bett als Eheaufhebungsgrund?

Heute nicht Schatz, ich habe Migräne!

Nicht selten fällt bei diesem Satz der andere Teil der Ehe in einen frustrierten und durchaus genervten Gemütszustand. Normalerweise klagen Männer darüber, dass die Damenwelt sich unter Verweis auf mehr oder weniger glaubwürdige Erkrankungen der vom Mann angestrebten Beischlaffrequenz entzieht.  Aber es geht auch anders herum.

 

Eine deutsche Frau hat einen nicht europäischen Mann geheiratet, welcher über keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung verfügte. Dies änderte sich sodann durch die Ehe mit der deutschen Staatsangehörigen. Allerdings änderte sich auch noch etwas anderes: Es stellte sich unmittelbar nach der Heirat heraus, dass der Mann nicht im Traum daran dachte, seinen ehelichen Schlafzimmerpflichten nachzukommen. Dabei erfand er noch nicht einmal irgendwelche Migräneschübe, sondern stellte unmissverständlich klar, dass er niemals vorgehabt habe, die Ehe zu vollziehen und ließ die Frau buchstäblich auf dem Trockenen sitzen. Diese hatte sich das Ganze jedoch anders vorgestellt und nahm gerichtliche Hilfe in Anspruch. Sie trug vor, ihr Mann habe Sie nur geheiratet, um eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Sie sei also nicht nur enttäuscht, sondern sogar arglistig getäuscht worden, so dass die Ehe anfechtbar und aufzulösen sei.

 

Das Amtsgericht Ludwigshafen gab der Frau sogar Recht, das Oberlandesgericht Zweibrücken war dagegen anderer Meinung: Ein Partner müsse seinen schon bei der Hochzeit gefassten Entschluss, die Ehe in sexueller Hinsicht nicht vollziehen zu wollen, nicht offenbaren. Aus diesem Grund liege auch hier keine arglistige Täuschung vor. Das wundersame Auftreten allabendlicher Migräneanfälle bedeutet nach dieser Rechtsprechung erst recht keine arglistige Täuschung des Ehepartners.

 

 

Ob Sex in der Ehe eine freiwillige Angelegenheit ist, wurde bereits unter

 

Ist-Sex-in-der-Ehe-eine-freiwillige-Angelegenheit

 

erklärt.

 

Fazit: Aufenthaltsgenehmigungen gibt es mal mit, mal ohne Gegenleistung.

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