Kaum ein Lebensbereich bleibt in Deutschland ungeregelt. Natürlich gibt es auch Gerichtsentscheidungen, die sich mit der Frage auseinandersetzen, wie Laut man beim Sex sein darf. Das Amtsgericht Warendorf urteilte auf die Beschwerde eines Nachbarn, dass ein Mieter Geräusche durch Musik, Streit und lautes Stöhnen sowie „juhuu!“-Rufe beim Sex auch tagsüber auf Zimmerlautstärke halten müsse. Das erfordere auch die Rücksicht auf die Nachbarn. Grenzenloses Sexleben ist nach Auffassung des Amtsgerichts Warendorf also kein Grundrecht. Kaum weniger verständnisvoll ist man in Rendsburg. Das dortige Amtsgericht hatte ebenfalls Mitleid mit den Nachbarn: heftiges Stöhnen beim Sex müsse ein Nachbar nicht hinnehmen. Wenn ein Paar so laut sei, dass die Mitbewohner des Hauses nachts aufwachen, liege kein „normaler Gebrauch der Mietsache“ mehr vor.
Ob man beim Sex nun wirklich laut „juhuu!“ Schreien muss, sei einmal dahingestellt.
Das lauter Sex in der Mietwohnung jedoch nicht mehr zu deren „normalem Gebrauch“ gehört, wird mancher möglicherweise anders sehen. Wohlfeile Spekulationen über den einschlägigen Erfahrungsschatz der Richter verbietet der Respekt vor der Würde des Gerichts. Vielleicht wohnten die Richter ja auch nicht in dünnwandigen Mietwohnungen, sondern schicken freistehenden Einfamilienhäusern und konnten deshalb frei von Konsequenzen für die eigene Freizeitgestaltung entscheiden…
Fazit: Ordnungsgemäßer Sex hat in Deutschland in Zimmerlautstärke zu erfolgen – zumindestens in Mietwohnungen.