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Kündigung mehrerer Personen – Was muss beachtet werden?

Sind mehrere Personen Mieter oder Vermieter, so ist die Kündigung in der Regel nur wirksam, wenn sie auch die Unterschrift aller Vertragspartner trägt. Umgekehrt muss eine Kündigung auch an alle Personen adressiert sein, wenn auf der anderen Vertragsseite mehrere Personen stehen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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