Ein Bauunternehmen genügt seiner Verkehrssicherungspflicht, wenn es Baustellenschilder und Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder als Hinweis auf eine Baustelle aufstellt. Im Baustellenbereich obliegen Fahrzeugführern sodann erhöhte Aufmerksamkeitspflichten. Kommt es zu einer Kollision zwischen einem auf der Baustelle befindlichen und ordnungsgemäß abgestellten Baustellenkran und einem Fahrzeug, trägt der Fahrzeugführer das 100%ige Verschulden am Verkehrsunfall (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 7.4.2010, Az:7 U 274/08).
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