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Wann verwirkt der Zeugnisberichtigungsanspruch eines Arbeitsnehmers?

Wann der Zeugnisberichtigungsanspruch eines Arbeitnehmers verwirkt ist, ist umstritten. Nach der Rechtssprechung ist der Zeugnisberichtigungsanspruch eines Arbeitnehmers u.U. nach ca. 11-12 Monaten verwirkt. Es kommt hierbei jedoch immer auf den Einzelfall an. Nach 21 Monaten ist der Zeugnisberichtigungsanspruch eines Arbeitnehmers verwirkt, wenn er über diesen Zeitraum untätig geblieben ist und seine Ansprüche nicht gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber geltend gemacht hat (LAG München, Urteil vom 11.02.2008, Az: 6 Sa 539/07).

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