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Vorsicht beim Parken am Taxistand – Abschleppen ohne Wartezeit zulässig!

Eine kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei einem Fahrzeug, das verbotswidrig an einem mit einem absoluten Haltverbot ausgeschilderten Taxenstand abgestellt wurde, darf regelmäßig auch ohne Einhaltung einer bestimmten Wartezeit eingeleitet werden. Nach den konkreten Umstände des Einzelfalls kann es allerdings ausnahmsweise geboten sein, mit der Einleitung der Abschleppmaßnahme abzuwarten, etwa wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Abschleppanordnung konkrete Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass der verantwortliche Fahrzeugführer kurzfristig wieder am Fahrzeug erscheinen (z.B. es liegt ein Zettel mit Mobilfunknummer hinter der Windschutzscheibe) und es unverzüglich selbst entfernen wird (BVerwG, Urteil vom 09.04.2014, Az.: 3 C 5.13).

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