Ein Mandant informierte sich hinsichtlich eines möglichen Verkaufes seines Hauses. Nach wenigen Minuten ärgerte er sich bereits, denn er müsse dann doch Spekulationssteuer bezahlen – ja wo leben wir denn?
Zugegeben: Steuern sind oft überhöht und Steuern sind nicht immer nachvollziehbar.
Aber auch noch Spekulationssteuer bezahlen?
Zunächst ist festzuhalten, dass der Verkaufserlös aus einem Hausverkauf ohnehin nicht versteuert werden muss. Selbes gilt beispielsweise auch für den Aktienverkauf. (Momentan allerdings wohl eher nicht zu empfehlen…)
Steuerpflichtig ist nur der Gewinn aus solchen Verkäufen – und dies auch nur dann, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als eine gewisse Mindestzeitspanne liegt. Beispielsweise beträgt diese Mindestzeitspanne bei nicht selbst genutzten Grundstücken 10 Jahre, bei Aktien ist es sogar nur ein Jahr.
Wer also im Jahr 2006 ein Haus für 200.000,00 € gekauft hat und es 2008 für 210.000,00 € wieder verkauft, muss nicht etwa die kompletten 210.000,00 € versteuern, sondern nur den Gewinn, also 10.000,00 €. Dies ist jedoch nicht die Spekulationssteuer, sondern dies ist die – ganz normale – Einkommenssteuer. Zum Einkommen zählen ganz unterschiedliche Einkünfte, wie beispielsweise das Arbeitseinkommen, Mieteinnahmen oder eben auch der Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses. Dies ergibt sich aus § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG (Einkommenssteuergesetz).
Naja, die Spekulationssteuer gibt es zwar nicht aber die Einkommenssteuer ist auch nicht viel besser…