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Unverheiratete Väter werden beim Sorgerecht diskriminiert!

In Deutschland können unverheiratete Väter bei der derzeitigen Gesetzeslage nur mit Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind erhalten. Willigt die Mutter nicht ein, so erhält der Vater kein Sorgerecht. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 03.12.2009 verstößt dies gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention.

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