Eine Bank, im vorliegenden Fall die Commerzbank AG, darf ihren Kunden, die den Dispositionskredit geduldet überzogen haben, zusätzlich zu den Zinsen keine weiteren Sondergebühren für ausgeführte Überweisungen in Höhe von 5,00 Euro pro ausgeführter Überweisung in Rechnung stellen(LG Frankfurt a. M., Urteil vom 13.05.2009, Az.: 2-02 O 3/09).
Ferner ist eine AGB-Klausel in den allgemeinen Bankbedingungen unwirksam, die für den Abruf eines Kontoauszugs an einem Bankterminal eine Gebühr in Höhe von 0,51 Euro verlangt.
Betroffene können die zuviel verauslagten Gebühren der letzten 3 Jahre zurückverlangen.