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Unfallversicherung – Behauptung der Selbstverstümmelung

Behauptet eine Unfallversicherung, der Versicherungsnehmerin habe sich selbst verstümmelt um die Versicherungsleistung zu erhalten, so ist die Unfallversicherung darlegungs- und beweisbelastet, da gesetzlich vermutet wird, dass die Unfallverletzung des Versicherungsnehmers unfreiwillig erlitten wurde. Kann die Unfallversicherung ihre Selbstverstümmelungsbehauptung nicht beweisen, muss sie die volle Versicherungsleistung erbringen (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.06.2011, Az: 16 U 134/10).

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