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Abänderung der eigenen Hausnummer durch Behördenentscheidung möglich?

Die Zuteilung einer Hausnummer ist kein begünstigender Verwaltungsakt. Sie begründet nach ihrem allein maßgeblichen Regelungsgehalt keine Rechte oder rechtlich erhebliche Vorteile. Die jeweilige Ordnungsbehörde kann daher die notwendigen Maßnahmen dazu treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Die Zuordnung und Nummerierung von Grundstücken liegt im öffentlichen Interesse; sie dient der leichteren Auffindbarkeit des Grundstücks und der Leichtigkeit des Verkehrs (OVG NRW, Beschluss vom 29.02.2012, Az: 5 A 353/11).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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