In der Kaskoversicherung sind Unfälle des jeweiligen Fahrzeugs versichert. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Verursacht ein von außen eingedrungener Fremdkörper einen Reifenplatzer, so handelt es sich um einen Unfall, der in der Kaskoversicherung versichert ist (LG Karlsruhe, Urteil vom 20.08.2013, Az.: 9 O 95/12). Versichert sind auch die Folgeschäden des Reifenplatzers an der Karosserie des Fahrzeug.
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