Erbricht ein Kleinkind in einem Taxi und entsteht hierdurch eine Verunreinigung des Taxis, haften die Eltern nur dann auf Schadensersatz (Reinigungskosten etc.), wenn sie eine Sorgfaltspflichtverletzung begangen haben (AG München, Urteil vom 01.12.2009, Az: 155 C 16937/09). Erbricht ein Kind plötzlich und völlig unerwartet, mangelt es an einer Sorgfaltspflichtverletzung der Eltern.
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