Wirbt ein Unternehmen für Waren (Sonderangebote), deren Verkauf an Kunden gemäß der Beschreibung im Angebot nur in haushaltsüblichen Mengen erfolgen soll, kann das Unternehmen den Verkauf nicht auf ein Sonderangebot pro Kunde beschränken. Der Verkauf in haushaltsüblichen Mengen bedeutet, dass Kunden mehrere Sonderangebote (gleiche Ware) auf einmal kaufen können (Landgericht Lübeck, Beschluss vom 11.12.2012, Az.: 11 O 65/12).
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