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Fehler Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor ESO ES3.0

Nachfolgende Fehler können u.a. bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor ESO ES3.0 auftreten. Diese Fehler führen dazu, dass es sich nicht mehr um eine standardisierte Geschwindigkeitsmessung (also einem durch Regelungen vereinheitlichten technischen Geschwindigkeitsmessverfahren, bei denen die Bedingungen ihrer Anwendbarkeit und ihres Ablaufs so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind) handelt, so dass die vorgenommene Geschwindigkeitsmessung nicht mehr verwertet werden darf.

– wenn zu Beginn der Geschwindigkeitsmessung die Fotolinie nicht dokumentiert wurde. Die Fotolinie ist eine gedachte Linie die quer zur Fahrbahn verläuft und sich ca. 3 m in Fahrtrichtung hinter dem Sensorkopf (Sensorkopfmitte) befindet. Die Stelle an der sich diese Linie befindet, muss nachvollziehbar z.B. durch Leitkegel, Reflexfolie, Kreidestriche, Spraydose o.ä. gekennzeichnet und als Fotolinie mindestens in einem Foto zu Beginn der Messung dokumentiert worden sein.;

– wenn die notwendigen Testfotos nicht gefertigt wurden;

– wenn die eingeblendete Datenleiste im Messfoto nicht zweifelsfrei zu erkennen ist;

– wenn eine alte nicht mehr zugelassene Softwareversion bei dem Geschwindigkeitsmessgerät zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsmessung verwendet wurde;

– wenn das Messgerät nicht gemäß der Bedienungsanleitung aufgebaut (Maximalhöhe, Mindestabstand, gleiche Höhe zur Fahrbahn, Veränderung der Position während der Messung, Absinken des Messgeräts während der Messung);

– wenn das Geschwindigkeitsmessgerät nicht ordnungsgemäß geeicht war bzw. die Eichmarken zum Messzeitpunkt beschädigt waren;

– wenn die eingesetzten Messbeamte bei der Geschwindigkeitsmessung und Auswertung der Messfotos nicht über die notwendige Geräteschulung aufweisen;

– wenn das Messfoto Auffälligkeiten aufweist (z.B. ein weiteres Fahrzeug auf dem Messfoto, Begegnungsverkehr wurde gemessen, Schatten durch vorausfahrende Fahrzeug, unplausible Fotoposition);

– wenn eine hohe Annullierungsrate im Messfilm der Geschwindigkeitsmessung vorliegt.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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