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Fehlende Originallackierung bei Gebrauchtwagenkauf ein Mangel?

Wird nach einem Gebrauchtwagenkauf die bestehende Originallackierung beschädigt und durch den Verkäufer fachgerecht nachlackiert, so berechtigt dies den Käufer nicht zum Rücktritt vom geschlossenen Kfz-Kaufvertrag(vgl. BGH, Urteil vom 20.05.2009, Az.: VIII ZR 191/07). Nach Auffassung des BGH stellt die Nachlackierung keinen Mangel im Sinne des § 434 BGB dar, da es bei Gebrauchtwagen durchaus üblich sei, dass sich nicht mehr alle Fahrzeugteile im Originalzustand befinden.

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