EU-Führerscheine die im EU-Ausland nach Ablauf einer deutschen Sperrfrist erworben wurden, müssen in Deutschland von den Führerscheinbehörden anerkannt werden, wenn diese nicht unter Missachtung der Anerkennungsvoraussetzungen (6-monatiger Wohnsitz im EU-Ausland) erworben wurden. Wurde die Fahrerlaubnis ordnungsgemäß im EU-Ausland erworben, so darf eine deutsche Fahrerlaubnisbehörde auch keine MPU anordnen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.03.2012, Az:3 L56/09).
Suchen Sie weitere Urteile?
Besuchen Sie uns auf Vezeichnis-Recht uns stöbern Sie in über 25.000 Urteile und Beiträge. Oder folgen sie uns auf einem der folgenden Social Media Kanälen.
Kundenmeinungen: https://www.provenexpert.com/rechtsanwaelte-kotz/
- https://www.facebook.com/Strafrechtsiegen/
- https://www.facebook.com/Rechtsanwaltskanzlei.Kotz
- https://www.facebook.com/RechtsanwaltKotz
- https://twitter.com/Forum_Recht
- https://www.instagram.com/verzeichnisrecht/
- https://www.instagram.com/rechtsanwaeltekotz/
- https://verzeichnis-recht.medium.com/
- https://www.pinterest.de/raekotz/
- https://www.linkedin.com/in/rechtsanw%C3%A4lte-kotz-485b1066/
- https://rechtgehabt-blog.tumblr.com/
- https://about.me/verzeichnisrecht/