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Ehefrau in Hundezwinger eingesperrt – Freiheitsberaubung

Ein Ehemann hat seine von ihm getrenntlebende Ehefrau nach einem Streit über mehrere Minuten in einen Hundezwinger eingesperrt und erst nach der Intervention eines Zeugen wieder herausgelassen. Durch sein Handeln hat der Ehemann eine Freiheitsberaubung begangen und ist zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro (15 Tagessätze zu 50 Euro) verurteilt worden (LG Itzehoe, Urteil vom 14.07.2010, Az: 7 Ns 17/10).

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