Weihnachtsgeschenke zu finden ist nicht einfach. „Besonders Kreative“ machen es sich da einfacher. Ein Gutschein! Für Kinobesuche, Einkauf in einem Modegeschäft oder für ein gutes Essen in einem schönen Restaurant.
Zugegeben, derartige Geschenke sind meistens besser als die althergebrachten SOS-Geschenke (Socken, Oberhemden, Schlips).
Häufig finden sich auf den Gutscheinen Leerzeilen, in denen der Name des Beschenkten eingetragen werden kann – „Für meinen Justin-Kevin! – Für die liebe Schakeline, die Pummelfee!“ etc.
Was aber, wenn Justin-Kevin keine Lust auf Kino hat und die Pummelfee gerade dabei ist, ein paar Kilo abzunehmen, weswegen ein Restaurantbesuch auf gar keinen Fall in Frage kommt?
Man könnte also annehmen, wenn jemand auf einem Geschenkgutschein genannt ist, kann auch nur dieser Jemand den Gutschein einlösen und eine Weitergabe an Dritte somit nicht möglich ist. (Ich würde Geschenke niemals weitergeben…..)
Dies ist jedoch ein Irrtum! Wenn in einem Geschenkgutschein Schenker und Beschenkter namentlich genannt sind, dann soll damit nur die persönliche Beziehung zum Ausdruck gebracht werden. Es soll nicht bestimmt werden, dass nur Justin-Kevin oder die liebe Schakeline die Leistung in Anspruch nehmen darf.
Eine derartige Beschränkung macht auch gar keinen Sinn. Gutscheine sollen den Beschenkten schließlich die Freiheit einräumen, selbst über die Verwendung des Geschenks zu entscheiden. Er oder Sie soll gerade nicht gezwungen sein, ein bestimmtes Geschäft aufzusuchen und dort irgendwas zu kaufen, was ihm oder ihr gar nicht gefällt. Dem Austeller des Gutscheins dürfte es zudem ziemlich egal sein, wer den Gutschein einlöst.
Dies soll jedoch nicht dazu verleiten, sämtliche Gutscheine weiter zu verschenken, immerhin hat sich der Schenker ja liebevolle Gedanken gemacht…