Samstag ist der reinste Horror in der Stadt. Nicht nur dass die Geschäfte absolut überfüllt sind, die Parkplätze sind es auch.
Nach 15 Minuten Suche, hatte ich sodann einen Parkplatz gefunden. Gerade als ich meinen Wagen dort abstellen wollte, stellte sich eine Person genau auf den Parkplatz und sagte mir, dass ihr Freund gleich kommen werde, ich solle mir doch bitte einen anderen Parkplatz suchen.
Tja, da stellt sich die Frage, ob Fußgänger tatsächlich Parkplätze blockieren, bzw. frei halten dürfen?
Liebe fürsorgliche Parkplatzfreihalter, leider kann ein derartiges „Freihalten“ eines Parkplatzes eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Parklücken sind nicht für Fußgänger, sondern für Autos gemacht. Auch hier gilt: Wer zuerst kommt, malt zuerst! Die Parklücke steht dem Autofahrer zu, der sie als erster erreicht.
Dies ergibt sich aus § 12 Abs. 5 StVO:
„An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren.“
Ich habe mich dennoch dazu entschlossen weiter zu fahren und einen anderen Parkplatz zu suchen, denn – nichts für ungut – aber was passiert mit meinem Auto, wenn ich es dort abgestellt hätte und die erboste Dame sich unbeobachtet fühlt….