Beleidigungen und üble Nachreden des Mieters sind Vertragsverletzungen, die den Vermieter zur Kündigung des bestehenden Mietvertrages berechtigen, wenn sie einen gewissen Schweregrad erreichen und die Würdigung der Gesamtumstände zu dem Ergebnis führt, dass die Fortsetzung des Mietvertrages für den Vermieter unzumutbar ist (LG Potsdam, Urteil vom 17.08.2011, Az: 4 S 193/10). Im vorliegenden Fall hatte der Mieter unwahre Behauptungen über seinem Vermieter bei dessen Hausbank vorgebracht, die dazu geeignet waren, den Vermieter bei dieser in Misskredit zu bringen. Ein solches Verhalten des Mieters berechtigt den Vermieter zum Ausspruch einer fristlosen Mietvertragskündigung.
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