Weicht ein Fahrzeugführer einem Eichhörnchen auf einer Strasse aus und wird sein Fahrzeug durch das Ausweichmanöver beschädigt, haftet die Teilkaskoversicherung für diesen „Wildunfall“ nicht, da ein Eichhörnchen nicht ein Haarwild ist (LG Coburg, Urteil vom 29.06.2010, Az: 23 O 256/09). Unter Haarwild fallen nach § 2 Abs. 1 Punkt 1 Bundesjagdgesetz nachfolgende Tiere: Wisent, Elchwild, Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild, Gamswild, Steinwild, Muffelwild, Schwarzwild, Feldhase, Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Steinmarder, Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Dachs, Fischotter und Seehund. Unfälle mit Haustieren fallen ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz.
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