Erleidet ein Geschäftsführer eines Unternehmens bei einer Rodelfahrt anlässlich einer Seminarwoche einen Unfall, so stellt dies keinen Arbeitsunfall dar(SG Düsseldorf, Urteil vom 04.08.2009, Az.: S 6 U 82/06).Unversichert sind in der gesetzlichen Unfallversicherung höchstpersönliche Verrichtungen oder eigenwirtschaftliche Tätigkeiten.
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