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Schiffsreise – Ausfall des Reisehöhepunktes – Reiseminderung

Bei einer Schiffsreise kann der Ausfall des Höhepunktes der Reise zu einem Reiseminderungsrecht von 20 Prozent führen (im Fall Durchfahrt durch Panamakanal bei Nacht), nicht jedoch zu einem Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit. Für die Höhe der Minderungsquote bei einer Schiffsreise ist eine Gesamtbetrachtung der Reise erforderlich. Es sind die einzelnen Programmpunkte zu gewichten und nicht nur die einzelnen Reiseleistungen eines Tages gegenüberzustellen.  Ein Schadensersatzanspruch wegen vertaner Urlaubszeit wurde im Fall nicht zugesprochen, da die Reise insgesamt nicht beeinträchtigt war (Amtsgericht München, Urteil  vom 17.12.13, Az.: 182 C 15953/13).

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