Der Arbeitgeber ist verpflichtet zum Schutz seiner Mitarbeiter vor Passivrauchen am Arbeitsplatz Rauchverbote zu erlassen, die sich auf bestimmte Bereiche des Unternehmens beschränken oder für das ganze Unternehmen gelten (BAG, Urteil v.19.05.2009, Az.: 9 AZR 241/08). Der Arbeitgeber ist verpflichtet Leib und Leben seiner Arbeitnehmer zu schützen.
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