Teilt der Vermieter/Hausverwalter einem Stromversorgungsunternehmen irrtümlicherweise mit, dass ein Mieter ausgezogen sei, obwohl dieser nicht ausgezogen ist und stellt das Stromversorgungsunternehmen daraufhin die Stromversorgung in der Wohnung des Mieters ein, haftet der Vermieter/Hausverwalter dem Mieter auf Schadensersatz (AG München, Urteil vom 10.03.2010, Az.: 212 C 16694/09). Im vorliegenden Fall waren diverse Lebensmittel aufgrund der Stromlieferungseinstellung und des hieraus resultierenden Kühlgeräteausfalls verdorben und die Kühlgeräte verschmutzt. Eine Haftung des Stromversorgungsunternehmens scheidet aus, da diesem kein Verschulden vorgeworfen werden kann.