Muss ein Verbraucher bei Rückgabe mangelhafter Ware beim Verbrauchsgüterkauf Nutzungsersatz zahlen?
Nach dem EuGH, Urteil vom 17.04.2008, Az.: C-404/06 – NEIN!
Nicht nur die Nachbesserung/Nacherfüllung einer vertragswidrig gelieferten Ware durch den Verkäufer, sondern auch der Austausch dieser Ware durch eine vertragsgemäße muss durch den Verkäufer unentgeltlich erfolgen. Dies bestimmt die Verbraucherschutzrichtlinie 1999/44/EG innerhalb der EU und in allen Mitgliedstaaten. Landesrechtliche Normen die der Verbraucherschutzrichtlinie widersprechen sind gemeinschaftswidrig.
Das Urteil finden Sie im Volltext unter: