Die Presse darf ohne eine Zustimmung nicht in Wort und Bild über Privatperson berichten, da hierdurch deren Persönlichkeitsrecht und deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden (Landgericht Berlin, Urteil vom 08.09.2009, Az.: 27 O 433/09). Jede Privatperson darf selbst entscheiden, welche persönlichen Lebensumstände sie der Öffentlichkeit offenbart. Lediglich bei relativen und absoluten Personen der Zeitgeschichte überwiegt das öffentliche Interesse an einer Berichterstattung der Presse, so dass die Rechte dieser Personen in einem gewissen Maße zurücktreten.
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