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Darf nichtsorgeberechtigter Vater Kinderfotos im Internet veröffentlichen?

Ein nichtsorgeberechtigter Vater darf keine Bilder seiner Kinder im Internet ohne die ausdrückliche Zustimmung der sorgeberechtigten Kindesmutter veröffentlichen. Vor der Veröffentlichung von Kinderfotos die für jedermann im Internet abrufbar sind, bedarf es der diesbezüglichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters der Kinder (Amtsgericht Menden, Urteil vom 03.02.2010, Az: 4C526/09). Ohne die ausdrückliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters der Kinder ist die Veröffentlichung im Internet unzulässig.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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