Viele Gaslieferungsverträge beinhalten eine Preisanpassungsklausel, die eine automatische Gaspreiserhöhung bei einer Erhöhung des Heizölpreises vorsieht. Diese Preisanpassungsklauseln können von den Unternehmen unter Umständen dazu verwendet werden, den Gaspreis unzulässigerweise zu erhöhen. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr zwei häufig verwendete Preisanpassungsklauseln für unwirksam erklärt (BGH, Urteil vom 24.03.2010, Az.: VIII ZR 178/08).
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