Kauft ein Verbraucher von einem gewerblichen Verkäufer ein Pferd und treten bei dem Pferd innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf ernsthafte Erkrankungen auf, so wird nach § 476 BGB angenommen, dass die Erkrankungen bereits bei Übergabe des Pferdes an den Käufer vorlagen. Der Käufer kann in diesen Fällen vom Kaufvertrag zurücktreten und vom Verkäufer den vollen Kaufpreis sowie den Ersatz seiner entstandenen Auslagen (z.B. Ankaufkosten, Behandlungskosten und Einstellkosten) fordern (LG Coburg, Urteil vom 07.08.2012, Az.: 23 O 386/11
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