Häufig werden im Laufe einer Beziehung erotische und/oder intime Foto- und Videoaufnahmen gefertigt. Ist die Beziehung gescheitert, möchte man häufig, dass sein Ex-Partner die bei ihm vorhandenen Aufnahmen vernichtet bzw. löscht (bei digitalen Aufnahmen). Die Einwilligung des Betroffenen in solche Aufnahmen kann dieser nach einem Beziehungsende jederzeit widerrufen, so dass die beim Ex-Partner vorhandenen intimen Foto- und Videoaufnahmen vom diesem vernichtet bzw. gelöscht werden müssen. Die Löschung von Fotos und Videoaufnahmen in einem bekleideten Zustand in Alltags- oder Urlaubssituationen kann hingegen vom Ex-Partner nicht verlangt werden (OLG Koblenz, Urteil vom 20.05.2014, Az.: 3 U 1288/13).
Suchen Sie weitere Urteile?
Besuchen Sie uns auf Vezeichnis-Recht uns stöbern Sie in über 25.000 Urteile und Beiträge. Oder folgen sie uns auf einem der folgenden Social Media Kanälen.
Kundenmeinungen: https://www.provenexpert.com/rechtsanwaelte-kotz/
- https://www.facebook.com/Strafrechtsiegen/
- https://www.facebook.com/Rechtsanwaltskanzlei.Kotz
- https://www.facebook.com/RechtsanwaltKotz
- https://twitter.com/Forum_Recht
- https://www.instagram.com/verzeichnisrecht/
- https://www.instagram.com/rechtsanwaeltekotz/
- https://verzeichnis-recht.medium.com/
- https://www.pinterest.de/raekotz/
- https://www.linkedin.com/in/rechtsanw%C3%A4lte-kotz-485b1066/
- https://rechtgehabt-blog.tumblr.com/
- https://about.me/verzeichnisrecht/