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Nachhilfe – volljähriger Schüler ist Vertragspartner!

Nimmt ein volljähriger Schüler Nachhilfeunterricht so ist dieser in der Regel der Vertragspartner des Nachhilfelehrers, wenn zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Sollen die Rechnungen für den Nachhilfeunterricht an den Vater des Nachhilfeschülers gesendet werden, so ändert dies nichts am Nachhilfevertrag zwischen volljährigen Schüler und Nachhilfelehrer (AG München, Urteil vom 17.07.2009, Az.: 171 C 19789/08).

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