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Mieterhöhungsverlangen Mieter – Vorlagepflicht eines Mietspiegels?

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof vom 11.03.2009, Az.: VIII ZR 74/08, ist der Vermieter nicht verpflichtet, für ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen, diesem einen Mietspiegel beizufügen, wenn der Mietspiegel bei dem Vermieter eingesehen werden kann. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs, muss der Vermieter den Mietspiegel seinem Mieterhöhungsverlangen nicht beifügen, wenn dieser allgemein zugänglich ist.

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