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Kündigung eines geschäftsunfähigen Arbeitnehmers

Wird gegenüber einem geschäftsunfähigen Arbeitnehmer eine Kündigung ausgesprochen, so ist diese unwirksam (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil, vom 08.05.2009, Az.: 6 Sa 55/09). Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Geschäftsunfähigkeit seines Arbeitnehmers hatte, der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptiert hat und sich erst später herausstellt, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Empfangs der Kündigungserklärung geschäftsunfähig war.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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