Befindet sich ein Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung des Weihnachtsgeldes in einem gekündigten Zustand und sieht der jeweilige Arbeitsvertrag des Arbeitsnehmers aus diesem Grunde eine Auszahlung des Weihnachtsgeldes an den Arbeitnehmer nicht mehr vor, so ist diese Arbeitsvertragsklausel wirksam, da der Arbeitgeber die Auszahlung von Weihnachtsgeld von einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis abhängig machen kann (BAG, Urteil vom 18.01.2012, Az: 10 AZR 667/10).
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