Inspektionen dienen dazu einen bestimmten Fahrzeugzustand festzustellen, um die danach erforderlichen, regelmäßig gesondert zu beauftragenden Maßnahmen durchzuführen. Bei einer Inspektion ist von der Werkstatt auf die fälligen Austauschmaßnahmen hinzuweisen, dazu zählen in der Regel das standardmäßige Auswechseln von Betriebsstoffen und Verschleißteilen wie Getriebeöl, Bremsflüssigkeit und Filter. Zu den Pflichten der Werkstatt gehört es auch, auf Reparaturmaßnahmen hinzuweisen, deren Notwendigkeit unmittelbar bevorsteht. Als unmittelbar bevorstehend sind solche Arbeiten anzusehen, die in einem Zeitraum von weniger als 3 Monaten oder innerhalb einer Laufleistung von 5.000 km anfallen (OLG Schleswig, Urteil vom 17.12.2010, Az.: 4 U 171/09).
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