Tätigt ein Arbeitnehmer Anrufe über sein Diensttelefon zu kostenpflichtigen 0900-Rufnummern zu Astro-Hotlines, Kartenlegern etc. und trägt der Arbeitgeber die diesbezüglich anfallenden Telefonkosten, so rechtfertigt dieses Verhalten des Arbeitnehmers eine fristlose Kündigung (VG Mainz, Urteil vom 02.02.2010, Az.: 5 K 1390/09.MZ). Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer private und/oder psychische Probleme hatte und durch die Hotlines Hilfe suchte. Dies stellt kein Rechtfertigungsgrund für den Arbeitnehmer dar. Eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers aufgrund des vorgenannten Verhaltens ist auch möglich, wenn dieser Personalratsmitglied ist.
Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Rechtsfragen
Wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um Ihr gutes Recht geht.
Urteile und Beiträge
Unsere Kontaktinformationen
Rechtsanwälte Kotz GbR
Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)
Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078
E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de
Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal
Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung
Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!