Äußert ein Arbeitnehmer gegenüber einem Vorgesetzten: „Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schönheitsoperation, wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal.“, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fristlos kündigen (Arbeitsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 07.11.2012, Az.: 6 Ca 1749/12).
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